Wenn Schweizer Behörden einen neuen digitalen Service aufbauen, greifen sie meist auf technische Standards zurück, die der Verein eCH erarbeitet hat. Über Interoperabilität zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wird nicht im luftleeren Raum diskutiert – sondern in Expertenausschüssen, die hinter verschlossenen Türen tagen. Wer sitzt dort am Tisch, welche Organisationen prägen die Entscheidungen, und wie transparent ist dieser Prozess tatsächlich?

eCH: Die unsichtbare Institution hinter der digitalen Verwaltung

Der Verein eCH ist formal eine privatrechtliche Organisation, die 2002 gegründet wurde. Mitglieder sind Bundesämter, Kantone, Gemeinden, aber auch IT-Dienstleister wie Abraxas Informatik, Software-Hersteller und Beratungsunternehmen. Das Ziel: technische Standards für E-Government erarbeiten, die freiwillig anwendbar sind, faktisch aber als Referenz gelten.

Die Ausschüsse sind das operative Herzstück. Hier werden Spezifikationen für Datenaustausch, Schnittstellen, Dokumentenformate und Prozesse entwickelt. Ein Beispiel: eCH-0147 definiert, wie Behörden Ereignismeldungen aus Personenregistern austauschen. Ohne diesen Standard wäre der elektronische Umzugsdienst kaum flächendeckend umsetzbar. Ein anderer Standard, eCH-0083, regelt die Digitale Identität für natürliche Personen im eGovernment-Kontext.

Doch wer legt fest, was in diese Standards geschrieben wird? Die Antwort liegt in der Zusammensetzung der Ausschüsse – und genau hier beginnt die Diskussion über Transparenz und Interessenvertretung.

Wer sitzt in den eCH-Expertenausschüssen?

Jeder Expertenausschuss hat einen Leiter und ein Team aus fünf bis zwanzig Fachleuten. Typischerweise sind das Mitarbeiter aus Bundesämtern (etwa vom Bundesamt für Statistik oder vom Staatssekretariat für Digitalisierung), IT-Verantwortliche aus Kantonen und Gemeinden sowie externe Spezialisten aus der Privatwirtschaft. Letztere kommen häufig von Dienstleistern, die selbst Lösungen für den öffentlichen Sektor entwickeln.

Laut eCH müssen Ausschussmitglieder „fachlich qualifiziert und an der langfristigen Interoperabilität interessiert" sein. Eine formale Interessenprüfung oder ein Rotationsprinzip gibt es nicht. Das bedeutet: Wer über Jahre hinweg an einem Standard mitarbeitet, kann dessen Ausrichtung prägen – auch im Interesse des eigenen Arbeitgebers.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Protokolle oder Teilnehmerlisten werden in der Regel nicht veröffentlicht. Das unterscheidet eCH von internationalen Standardisierungsgremien wie der OASIS oder dem W3C, die Entwürfe und Diskussionspapiere öffentlich zugänglich machen. Einzig die finalen Standards durchlaufen eine öffentliche Vernehmlassung – aber zu diesem Zeitpunkt sind die wesentlichen Entscheidungen bereits getroffen.

Die Balance zwischen Verwaltung und Wirtschaft

Die Beteiligung privater IT-Dienstleister ist einerseits erwünscht: Sie bringen Praxiswissen ein, kennen die technischen Herausforderungen bei der Umsetzung und sorgen dafür, dass Standards nicht an der Realität vorbeigehen. Gleichzeitig entsteht ein Spannungsfeld: Ein Dienstleister, der an der Definition eines Standards mitwirkt, hat später einen Wissensvorsprung bei der Umsetzung. Das kann den Wettbewerb verzerren.

In der Schweiz ist der Markt für E-Government-Lösungen vergleichsweise konzentriert. Abraxas Informatik betreibt zum Beispiel zentrale Infrastrukturen für mehrere Kantone. Wenn Mitarbeiter dieser Unternehmen in Standardisierungsgremien sitzen, haben sie nicht nur Einfluss auf die technischen Details – sondern indirekt auch auf die Anforderungen künftiger Ausschreibungen.

Umgekehrt sind Behörden oft auf diese Expertise angewiesen. Kleine Kantone haben keine eigene IT-Abteilung mit Standardisierungskapazität. Sie sind darauf angewiesen, dass jemand die Arbeit übernimmt – und das sind häufig die IT-Dienstleister, mit denen sie ohnehin zusammenarbeiten.

Transparenz: Ein Vergleich mit Deutschland und Österreich

In Deutschland werden vergleichbare Standards von der E-Government-Koordinationsstelle der KoSIT (heute Teil der Bundesdruckerei) und der FITKO erarbeitet. Die XÖV-Standards etwa sind öffentlich dokumentiert, inklusive Beteiligungsverfahren und Stakeholder-Listen. Auch die FIM-Methode zur Prozessmodellierung ist offen einsehbar.

In Österreich koordiniert das BRZ Bundesrechenzentrum viele zentrale Infrastrukturen, ist aber selbst eine staatliche Anstalt. Die technische Architektur wird weitgehend im Auftrag des Bundeskanzleramts festgelegt, weniger in gemischten Ausschüssen mit Privatwirtschaft.

Die Schweiz setzt bewusst auf das Modell der öffentlich-privaten Kooperation. Das hat Vorteile: schnelle Entscheidungen, pragmatische Lösungen, enge Verzahnung von Spezifikation und Umsetzung. Der Preis: weniger Transparenz, weniger Kontrollierbarkeit, weniger Möglichkeit für externe Kritik.

Kritik aus der Zivilgesellschaft bleibt leise

Während in Deutschland die Open-Data- und Civic-Tech-Community regelmäßig Stellung zu Verwaltungs-Standards bezieht, ist die öffentliche Debatte in der Schweiz überschaubar. Das liegt auch daran, dass eCH-Standards als „technische Details" wahrgenommen werden, nicht als politisch relevante Weichenstellungen. Dabei haben sie direkten Einfluss darauf, wie bürgerfreundlich digitale Services funktionieren – und ob sie mit anderen Systemen kompatibel sind.

Ein Beispiel: Der Standard eCH-0056 definiert, welche Datenformate für Verwaltungsportale verwendet werden sollen. Wer hier von Anfang an proprietäre Formate bevorzugt, erschwert später den Wechsel zu Open-Source-Alternativen. Wer offene Schnittstellen vorsieht, erleichtert Innovationen durch Dritte.

Die Frage, wer in den Ausschüssen sitzt, ist also keine Kleinigkeit. Sie beeinflusst, ob die Schweiz auf Digitale Souveränität setzt oder sich langfristig an bestimmte Anbieter bindet.

Wie könnte mehr Transparenz aussehen?

Andere Länder zeigen, dass Transparenz und Effizienz sich nicht ausschließen müssen. Konkrete Maßnahmen wären:

Veröffentlichung der Ausschuss-Zusammensetzung: Wer sitzt wo, und für wen? Eine einfache Namensliste mit Organisationszugehörigkeit wäre ein erster Schritt. Das würde sichtbar machen, welche Interessen vertreten sind – und welche fehlen.

Öffentliche Entwürfe: Standards könnten bereits im Entwurfsstadium online gestellt werden, ähnlich wie bei GitHub oder OASIS. Interessierte könnten Issues einreichen, Kommentare hinterlassen, Alternativen vorschlagen. Das würde die Qualität erhöhen – und Fehler frühzeitig aufdecken.

Interessenkonflikte dokumentieren: Wenn ein Ausschussmitglied für einen Dienstleister arbeitet, der von der Umsetzung des Standards profitiert, sollte das transparent gemacht werden. Nicht als Verbot, sondern als Information für alle anderen Beteiligten.

Stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft: Bislang sind NGOs, Hochschulen oder unabhängige Experten selten in Ausschüssen vertreten. Eine Quote für „non-commercial stakeholders" könnte das Gleichgewicht verbessern.

Was bedeutet das für die Zukunft der Schweizer Verwaltungsdigitalisierung?

Die Schweiz steht vor einem strukturellen Dilemma: Einerseits braucht sie schnelle, praxistaugliche Standards, um die digitale Transformation voranzutreiben. Andererseits muss sie sicherstellen, dass diese Standards im öffentlichen Interesse entstehen – und nicht primär die Interessen etablierter Anbieter zementieren.

Die Diskussion um neue Standardisierungslücken, die eCH selbst identifiziert hat, zeigt: Der Bedarf an koordinierter Normierung wächst. Mit der Architekturvision 2050 hat eCH selbst einen langfristigen Fahrplan vorgelegt. Doch die Frage bleibt: Wer steuert diesen Kurs – und wer kontrolliert die Steuernden?

Solange die Ausschüsse im Hintergrund operieren, wird sich diese Frage nicht abschließend beantworten lassen. Eine offenere Arbeitsweise würde nicht nur das Vertrauen in die Ergebnisse stärken. Sie würde auch die Chance erhöhen, dass wirklich die besten Lösungen zum Zug kommen – und nicht nur die, die den einflussreichsten Akteuren am besten passen.

Verbindlichkeit als zweite Baustelle

Ein verwandtes Problem ist die fehlende rechtliche Verbindlichkeit. Wie verbindlich sind die eCH-Standards für Behörden wirklich? Diese Frage wird seit Jahren diskutiert. Solange Standards nur Empfehlungscharakter haben, können Kantone und Gemeinden sie ignorieren – mit der Folge, dass Interoperabilität auf der Strecke bleibt.

Gleichzeitig könnte eine gesetzliche Verbindlichkeit die Verantwortung der Ausschüsse erhöhen. Wenn ein Standard nicht mehr nur „nice to have" ist, sondern rechtlich bindend wird, steigt der Druck, den Entstehungsprozess transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Dann reicht es nicht mehr, dass „die üblichen Verdächtigen" am Tisch sitzen.

Aktuell läuft die Vernehmlassung zum Grundsatzentscheid zur digitalen Verwaltungskooperation. Dort wird auch darüber diskutiert, welche Rolle eCH künftig spielen soll – und ob es eine stärkere staatliche Steuerung braucht. Die Ergebnisse dieser Debatte werden zeigen, ob die Schweiz bereit ist, ihr Standardisierungsmodell zu überdenken.

Fazit: Gute Standards brauchen gute Prozesse

Die eCH-Expertenausschüsse leisten wichtige Arbeit. Ohne sie wäre die digitale Verwaltung in der Schweiz deutlich fragmentierter. Doch die Organisation hat ein Transparenzproblem. Wer entscheidet, bleibt weitgehend unsichtbar. Welche Interessen vertreten sind, lässt sich von außen kaum beurteilen. Und ob die besten Lösungen entstehen oder nur die, die mehrheitsfähig sind, bleibt offen.

Mehr Transparenz würde die Legitimität der Standards erhöhen – und langfristig auch ihre Qualität. Denn wenn mehr Augen auf die Entwürfe schauen, werden Fehler schneller entdeckt, Alternativen besser geprüft und Abhängigkeiten früher erkannt. Das ist keine Kritik an den einzelnen Mitarbeitern in den Ausschüssen. Es ist ein Plädoyer für bessere Rahmenbedingungen – im Interesse einer digitalen Verwaltung, die wirklich für alle funktioniert.

Quellen