Die digitale Identität bildet das Fundament für vertrauenswürdige elektronische Behördenkommunikation. Sie umfasst Attribute wie Name, Geburtsdatum oder Steueridentifikationsnummer, die kryptografisch gesichert und eindeutig einer Person zugeordnet sind. In Deutschland wird die digitale Identität primär über den Online-Ausweis (eID) realisiert, der seit 2010 im Personalausweis integriert ist. Europaweit schafft die eIDAS-Verordnung einen interoperablen Rahmen, der die gegenseitige Anerkennung nationaler digitaler Identitäten gewährleistet. Die geplante EU Digital Identity Wallet soll künftig eine noch breitere Nutzung ermöglichen, indem Bürgerinnen und Bürger Nachweise, Zeugnisse und Dokumente sicher in einer digitalen Brieftasche speichern und vorzeigen können. Datenschutz und Datensparsamkeit sind dabei zentrale Designprinzipien.