Das Collectif Français du Handicap Visuel reichte am 1. Juni 2026 Klage gegen die französische Steuerbehörde DGFiP ein. Grund: Das Portal impots.gouv.fr ist für blinde und sehbehinderte Nutzer systematisch unzugänglich.
Trotz EU-Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit (WCAG, European Accessibility Act) fehlten grundlegende Standards. Das Verfahren hat Signalwirkung für andere EU-Länder: Es zeigt, welche juristischen Konsequenzen entstehen, wenn Behörden ihre Zugänglichkeitspflichten ignorieren. Deutsche Digitalangebote sollten ihre WCAG-Compliance überprüfen.