Der Ausschuss der Ständigen Vertreter im EU-Rat hat die eDeclaration-Verordnung angenommen. Sie digitalisiert die Anmeldung von Arbeitnehmern bei grenzüberschreitenden Einsätzen in anderen EU-Staaten.

Die Regelung basiert auf einem Trilog-Kompromiss zwischen Rat und Europäischem Parlament. Sie soll zwei zentrale Ziele erfüllen: Arbeitnehmerrechte besser schützen und gleichzeitig Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden senken.

Für Betriebe mit Arbeitnehmern in mehreren EU-Ländern entfällt damit die parallele papiergebundene Meldung. Kontrollbehörden bekommen schneller Zugriff auf aktuelle Daten zu Arbeitseinsätzen. Für entsandte Mitarbeiter soll die digitale Erfassung Lücken beim Zugang zu Sozialversicherungsleistungen verringern.

Wann die Verordnung in Kraft tritt und ab wann Betriebe die eDeclaration nutzen müssen, wurde noch nicht bekannt gegeben. Das dürfte in den nächsten Wochen durch Europäische Kommission und Rat festgelegt werden.